Elternbeirat
Inhaltsverzeichnis
Liebe Eltern
Der Elternbeirat möchte Sie im Schulalltag unterstützen und als Sprachrohr zur Schulleitung dienen. Dazu finden zweimal im Jahr Elternbeiratssitzungen mit den Klassenelternsprecher:innen statt.
Bei Fragen und Anliegen von klasseninternen Themen wenden Sie sich bitte zunächst an die jeweilige Klassenleitung oder an Ihre Klassenelternsprecherinnen und -sprecher. Auch die jeweiligen Stufenbetreuungen des Elternbeirates stehen Ihnen gerne als Ansprechpersonen zur Verfügung (siehe Aufgabengebiete der Mitglieder des Elternbeirates).
Herzliche Grüße
Ihr Elternbeirat 2023/2025
Mitglieder des Elternbeirates
Benjamin Cortus
Schatzmeister
Sozialausschuss
Landeselternvereinigung
Ansprechp. Unterstufe
Kontakt: E-Mail
Kinder: 5. & 8. Klasse
Eltern A bis Z
Das vorliegende „Eltern A – Z“ soll Ihnen bei Fragen rund um die neue Schule Ihres Kindes eine erste Hilfe sein. Für ein persönliches Gespräch stehen Ihnen Schulleitung, Lehrkräfte und die Mitglieder des Elternbeirats gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass dieser Leitfaden solange Gültigkeit hat, bis Neuerungen veröffentlicht werden. Vermissen Sie im „Eltern A – Z“ etwas, haben Sie Anregungen, Kritik, Vorschläge – lassen Sie es uns bitte wissen. Wir wünschen allen neuen Schülerinnen und Schülern einen guten Start!
Landes-Eltern-Vereinigung (LEV)
Unsere Schule ist seit vielen Jahren Mitglied bei der Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern e. V. (LEV).
Rund 70 % der bayerischen Gymnasien haben sich der LEV angeschlossen. Damit ist sie die mitgliederstärkste Elternvertretung.
Schauen Sie auch mal auf der Homepage der LEV vorbei. Hier finden Sie weitere interessante und nützliche Informationen, die Ihnen helfen, Ihr Kind während der Schulzeit zu begleiten.
Aufgaben und Ziele des Elternbeirates
Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass Schulen dann besonders stark sind, wenn gemeinsame Ziele formuliert sind und Schulleitung, Lehrkörper und Eltern an einem Strang ziehen und sich gegenseitig unterstützen.
Der Elternbeirat nimmt Wünsche, Anregungen und Vorschläge zum Unterrichtsbetrieb und zum Schulleben auf und bringt diese in seine Sitzungen mit ein. Wir pflegen einen sehr konstruktiven und vertrauensvollen Dialog mit der Schulleitung und den Lehrkräften.
Wenn Sie Anregungen haben, aber auch wenn Sie sich über etwas ärgern, nehmen Sie gerne Kontakt zum Elternbeirat auf. Wir sind die Anlaufstelle. Bei uns ist Ihr Anliegen richtig aufgehoben.
Kontakt: christian.golombek@gsgym.bayern oder marcus.pruemmer@gsgym.bayern
Wir gestalten aber auch anderweitig das Leben der Schulfamilie mit:
Einblicke in unsere Tätigkeitsfelder:
Wir organisieren Informationsveranstaltungen, wie den Berufsbasar zur beruflichen Orientierung (10. und 11. Jahrgangsstufe) sowie Elternveranstaltungen zu medienpädagogischen Fragen oder zur Drogenprävention. Wir beteiligen uns außerdem an Festen oder Feiern im Laufe des Schuljahres.
Finanzielles Engagement:
- Förderung von Fahrten der Schule (Sprachreisen, die SMV- und Chorfahrt, die Kennenlernfahrten der fünften Klassen)
- Übernahme von Kosten für Kinder in schwierigen finanziellen Lagen
- Kostenübernahme der Lernprogramme Mathe-Gym und Latein-Gym
- Veranstaltungen zur Medienerziehung
Mitwirkungsrechte des Elternbeirats
Rechtliche Grundlage für die Arbeit des Elternbeirats ist das das Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG, Art. 64-68).Auch die Mitwirkung im Schulforum, dem gemeinsamen Gremium von Kollegium, Schülern und Eltern, ist dort geregelt (BayEUG, Art. 69).
Aufgabe des Elternbeirats ist es laut BayEUG insbesondere,
- das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen,
- das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu wahren,
- den Eltern aller Schülerinnen und Schüler oder der Schülerinnen und Schüler einzelner Klassen in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Aussprache zu geben,
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,
- durch gewählte Vertreter an den Beratungen des Schulforums teilzunehmen,
- bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag das Einvernehmen herzustellen,
- im Verfahren, das zur Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers führen kann, seine Rechte wahrzunehmen,
- im Verfahren, das zum Ausschluss einer Schülerin oder eines Schülers von allen Schulen einer oder mehrerer Schularten führen kann, seine Rechte wahrzunehmen,
- bei Errichtung und Auflösung von staatlichen und kommunalen Schulen mitzuwirken,
- bei der Bestimmung eines Namens mitzuwirken,
- das Einvernehmen bei der Änderung von Ausbildungsrichtungen und bei der Einführung von Schulversuchen herzustellen.
Links
- Kultusministerium
- Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)
- Stiftung Bildungspakt Bayern
- Staatliche Schulberatung in Bayern
- „Deutscher Bildungsserver“
- OECD (Organisation for Economic Co-Operation and Development)